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Fotografenvertrag — kostenlose Vorlage

Fotografenvertrag für gewerbliche Fotoaufträge — Honorar, Lieferumfang und Nutzungsrechte rechtssicher regeln.

Standard ist Nein — Fotografen behalten Rohdaten üblicherweise.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Fotografenvertrag — Vorschau
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FOTOGRAFENVERTRAG
gemäß §§ 631 ff. BGB i.V.m. §§ 31 ff. UrhG
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FOTOGRAF: _______________
_______________
(nachfolgend „Fotograf")
AUFTRAGGEBER: _______________
_______________
(nachfolgend „Auftraggeber")
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§ 1
AUFTRAGSGEGENSTAND
(1) Der Fotograf übernimmt für den Auftraggeber folgenden Fotoauftrag:
_______________
(2) Das Shooting findet am _______________ statt.
Ort: _______________
(3) Der Fotograf liefert _______________ nachbearbeitete Aufnahmen in digitaler Form (JPEG, mind. 3 MB je Datei) innerhalb von 14 Werktagen nach dem Shooting.
§ 2
VERGÜTUNG
(1) Das vereinbarte Honorar beträgt EUR _______________ (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).
(2) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geschuldet.
§ 3
NUTZUNGSRECHTE
(1) Der Fotograf räumt dem Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien ein.
(2) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte erstreckt sich auf:
(3) Die Nutzungsrechte werden für unbegrenzte Dauer ab Lieferung eingeräumt.
(4) Die Nennung des Fotografen als Urheber (§ 13 UrhG) bleibt bei jeder Nutzung erhalten, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 4
ROHDATEN
(1) Die Rohdaten (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen und werden nicht übergeben. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten besteht nicht.
§ 5
BILDRECHTE DRITTER
(1) Der Auftraggeber versichert, dass für alle abzulichtenden Personen eine Einwilligung gemäß § 22 KUG vorliegt. Bei Produkten und Marken sichert der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Fotografen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen entstehen.
§ 6
HAFTUNG
(1) Bei technischen Ausfällen oder höherer Gewalt, die zu einem vollständigen Verlust der Aufnahmen führen, beschränkt sich die Haftung des Fotografen auf die Rückerstattung des gezahlten Honorars.
(2) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 7
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Fotograf Auftraggeber
_______________ _______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift) (Unterschrift)
HINWEIS: Dieses Dokument wurde automatisch generiert und stellt keine Rechtsberatung dar.
Bitte lassen Sie wichtige Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag?+

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. ein fertiges Ergebnis). Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

Wie sichere ich als Freelancer mein Honorar ab?+

Durch einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsziel und Verzugszinsen. Eine Anzahlung von 30–50% vor Projektbeginn ist branchenüblich und empfehlenswert.

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer ausweisen?+

Das hängt davon ab, ob du als Kleinunternehmer anerkannt bist (bis ca. €25.000 Jahresumsatz). Kleinunternehmer weisen keine USt aus. Andernfalls gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Warum ein schriftlicher Fotografenvertrag?

Ob Hochzeitsfotografie, Produktfotografie oder Editorial-Shooting — ohne schriftlichen Vertrag entstehen schnell teure Missverständnisse. Wer schuldet wie viele Bilder in welcher Qualität? Wem gehören die Rohdaten? Darf der Fotograf die Bilder für sein Portfolio nutzen? Muss der Auftraggeber beim Shooting anwesend sein? Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten und vermeidet Nachbearbeitungsstreitigkeiten und Urheberrechtsstreitigkeiten.

Nutzungsrechte und Urheberrecht

Das Urheberrecht an Fotos liegt automatisch beim Fotografen (§ 72 UrhG). Ohne ausdrückliche Übertragung im Vertrag darf der Auftraggeber die Fotos nur in dem vereinbarten Umfang nutzen. Regeln Sie daher präzise: Online-Nutzung (Social Media, Website), Print-Nutzung (Flyer, Plakate, Bücher), redaktionelle Nutzung (Magazine, Pressemitteilungen) und ob die Rechte exklusiv oder nicht-exklusiv übertragen werden. Eine zeitliche Befristung der Nutzungsrechte ist ebenfalls möglich.

Lieferumfang und Qualitätsstandards

Definieren Sie im Vertrag den Lieferumfang präzise: Anzahl der gelieferten Bilder (fertig bearbeitet), Bearbeitungsstandards (professionelle Retusche oder einfache Grundbearbeitung), Dateiformat und Auflösung (JPEG in hoher Auflösung, TIFF für Druck), Lieferfrist nach dem Shooting sowie ob Rohdaten (RAW-Files) übergeben werden. Viele Fotografen liefern keine RAW-Dateien; wenn dies gewünscht ist, muss es ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden.

Stornokosten und Absagen

Prüfen Sie, was passiert, wenn Shooting oder Hochzeit abgesagt oder verschoben wird. Professionelle Fotografen kalkulieren abgesagte Termine als Verdienstausfall — eine Stornogebühr von 30–80 % des Honorars je nach Kurzfristigkeit ist üblich. Regeln Sie im Vertrag: Ab wann gelten welche Stornogebühren? Wie wird bei Krankheit des Fotografen verfahren? Bei Hochzeiten sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Fotograf einen Backup-Fotografen benennen kann.

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