Aufhebungsvertrag — kostenlose Vorlage
Beenden Sie ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich — rechtssicher und in Minuten fertig.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?
Gemäß Nachweisgesetz müssen Arbeitsverträge wesentliche Bedingungen schriftlich festhalten: Namen beider Parteien, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?
Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate (§ 622 BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.
Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Ja, mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich zu übergeben (Nachweisgesetz).
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) ist ein gegenseitiges Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung braucht kein Kündigungsgrund genannt zu werden und Kündigungsfristen können frei vereinbart werden. Beide Seiten müssen dem Vertrag zustimmen — niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Arbeitnehmer sollten sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten lassen, da ein Aufhebungsvertrag erhebliche Nachteile haben kann.
Abfindung: Wann und wie viel? (§ 1a KSchG)
Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindungszahlung gibt es nicht. Jedoch bieten Arbeitgeber im Rahmen von Aufhebungsverträgen häufig freiwillig eine Abfindung an, um einen schnellen und einvernehmlichen Abschluss zu erzielen. Als Richtwert gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). In der Praxis werden bei längeren Betriebszugehörigkeiten oder besonderer Verhandlungsstärke auch höhere Beträge erzielt. Die Abfindung ist bis zum 5-fachen des gesetzlichen Freibetrags steuerprivilegiert.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)
Dieser Punkt ist für Arbeitnehmer besonders kritisch: Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt und damit das Arbeitsverhältnis selbst beendet, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Das bedeutet: In dieser Zeit wird kein ALG I ausgezahlt. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die Zustimmung hatte (z.B. drohende betriebsbedingte Kündigung, nachweisbares Mobbing, oder ein neuer Job wartet). Die Sperrzeit muss im Aufhebungsvertrag nicht automatisch vermieden werden können.
Wichtige Klauseln im Aufhebungsvertrag
Neben dem Beendigungstermin sollten folgende Punkte geregelt sein: Freistellung (bezahlt oder nicht), Abgeltung von Resturlaub, Rückgabe von Arbeitsmitteln (Laptop, Firmenwagen, Zugangsdaten), Zeugnisanspruch (einfach oder qualifiziert, bis wann), Stillschweigeabrede, nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Ausschlussklausel für gegenseitige Ansprüche. Insbesondere die Ausgleichsklausel ("Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt") hat weitreichende Wirkung.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung sinnvoller ist, hängt von der individuellen Situation ab. Der Aufhebungsvertrag bietet Flexibilität (frei verhandelbare Konditionen, Abfindung, schneller Abschluss), birgt aber die Sperrzeitgefahr. Eine arbeitgeberseitige Kündigung hat dagegen den Vorteil, dass kein ALG-Sperrisiko entsteht — allerdings kann der Arbeitgeber dann die Konditionen schlechter verhandeln. Bei drohender Kündigung lohnt es sich oft, den Arbeitgeber zur Kündigung zu bewegen statt selbst dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.