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Werkvertrag — kostenlose Vorlage

Werkvertrag für die Erstellung eines bestimmten Werkes oder Ergebnisses.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Werkvertrag — Vorschau
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WERKVERTRAG
gemäß §§ 631 ff. BGB
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AUFTRAGGEBER: _______________
_______________
(nachfolgend „Auftraggeber")
WERKUNTERNEHMER:_______________
_______________
(nachfolgend „Werkunternehmer")
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PRÄAMBEL
Der Werkunternehmer schuldet dem Auftraggeber einen bestimmten Arbeitserfolg (§ 631 Abs. 1 BGB). Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis.
§ 1
WERKBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSUMFANG
(1) Der Werkunternehmer verpflichtet sich zur Herstellung folgenden Werkes:
_______________
(2) Abnahmevoraussetzungen: Das Werk gilt als abgenommen, wenn es vertragsgemäß hergestellt wurde und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung schriftlich unter Angabe von Mängeln verweigert (§ 640 BGB).
§ 2
AUSFÜHRUNGSFRISTEN
(1) Das Werk ist bis spätestens _______________ fertigzustellen und abzuliefern. Der Termin ist verbindlich; bei schuldhafter Überschreitung schuldet der Werkunternehmer Schadensersatz (§ 280 BGB).
(2) Bei Behinderungen, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verzug des Auftraggebers), verlängert sich die Frist entsprechend.
§ 3
VERGÜTUNG
(1) Die vereinbarte Vergütung beträgt EUR _______________ (zzgl. gesetzlicher USt., falls anwendbar).
(2) Zahlungsweise: Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gemäß § 632a BGB.
(3) Zahlungsverzug ab Fälligkeit berechtigt zum Verzugszins nach § 288 BGB.
§ 4
ABNAHME
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen, sofern es vertragsgemäß hergestellt wurde (§ 640 Abs. 1 BGB). Mit Abnahme gehen Gefahren und Lasten auf den Auftraggeber über (§ 644 BGB).
§ 5
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB (keine Verkürzung vereinbart).
(2) Bei wesentlichen Mängeln kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen (§§ 634 ff. BGB).
§ 6
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Auftraggeber Werkunternehmer
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Auftraggeber) (Unterschrift Werkunternehmer)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag?+

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. ein fertiges Ergebnis). Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

Wie sichere ich als Freelancer mein Honorar ab?+

Durch einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsziel und Verzugszinsen. Eine Anzahlung von 30–50% vor Projektbeginn ist branchenüblich und empfehlenswert.

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer ausweisen?+

Das hängt davon ab, ob du als Kleinunternehmer anerkannt bist (bis ca. €25.000 Jahresumsatz). Kleinunternehmer weisen keine USt aus. Andernfalls gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Werk- vs. Dienstvertrag: Der Unterschied

Der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag ist fundamental und hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis — etwa eine fertige Website, ein renoviertes Bad oder eine übersetzte Broschüre. Beim Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Ein Maler, der nach Stunden abrechnet, ohne ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren, arbeitet im Rahmen eines Dienstvertrages. Wer für eine Pauschale die komplette Renovierung übernimmt, schließt einen Werkvertrag ab.

Abnahme und Abnahmepflicht (§ 640 BGB)

Die Abnahme ist beim Werkvertrag die entscheidende Zäsur: Mit ihr werden die Vergütung fällig, die Gewährleistungsfristen starten, und die Gefahr geht auf den Besteller über. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk vertragsgemäß fertiggestellt wurde (§ 640 BGB). Er darf die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigern — unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Wichtig: Die Abnahme sollte schriftlich dokumentiert werden, am besten mit einem Abnahmeprotokoll, in dem eventuelle Vorbehalte vermerkt sind.

Mängelgewährleistung beim Werkvertrag

Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist: Für Bauwerke 5 Jahre (§ 634a BGB), für sonstige Werkleistungen 2 Jahre. Treten in dieser Zeit Mängel auf, hat der Besteller folgende Rechte: Nacherfüllung verlangen (Nachbesserung oder Neuherstellung), nach erfolglosem Fristablauf Selbstvornahme mit Kostenerstattung, Minderung des Werklohns oder Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz. Vor Geltendmachung von Minderung oder Rücktritt muss immer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden.

Vergütung und Zahlungsplan

Die Vergütung beim Werkvertrag ist grundsätzlich erst mit Abnahme fällig (§ 641 BGB). Bei größeren Projekten empfiehlt sich ein Zahlungsplan mit Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt. Für Verbraucherbauverträge gilt nach § 650m BGB: Abschlagszahlungen dürfen 90% des vereinbarten Gesamtpreises nicht übersteigen. Ein Einbehalt von 5-10% bis zur mängelfreien Abnahme schützt den Besteller. Handwerker können bei ausbleibendem Zahlungsausgleich ein Werkunternehmerpfandrecht an der Sache geltend machen.