Arbeitsvertrag — kostenlose Vorlage
Professioneller Arbeitsvertrag für unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?
Gemäß Nachweisgesetz müssen Arbeitsverträge wesentliche Bedingungen schriftlich festhalten: Namen beider Parteien, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?
Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate (§ 622 BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.
Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Ja, mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich zu übergeben (Nachweisgesetz).
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz
Seit der Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) im August 2022 müssen Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten — teils bereits am ersten Arbeitstag. Zu den Pflichtangaben zählen: Name und Anschrift beider Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung (inkl. Zuschläge, Prämien), vereinbarte Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Arbeitnehmer geahndet werden.
Probezeit: Was ist erlaubt?
Die gesetzliche Probezeit für Vollzeitarbeitnehmer beträgt maximal 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist grundsätzlich unwirksam. Wichtig: Bei befristeten Verträgen darf die Probezeit nicht länger als ein Viertel der Gesamtlaufzeit betragen. Für Auszubildende gilt eine gesonderte Probezeit von 1–4 Monaten (§ 20 BBiG).
Urlaub, Überstunden und Vergütung
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen können mehr vorsehen. Überstunden müssen nur vergütet werden, wenn sie angeordnet oder gebilligt wurden und dies vertraglich vereinbart ist. Eine Klausel wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist bei Mindestlöhnen oft unwirksam. Die Vergütung muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn (12,41 €/Std., Stand 2024) entsprechen.
Befristung und unbefristeter Vertrag
Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG). Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitsverhältnis maximal 2 Jahre befristet werden, mit maximal 3 Verlängerungen. Dauert ein Arbeitnehmer bereits länger als 2 Jahre in einem befristeten Verhältnis, gilt er als unbefristet angestellt. Für neue Unternehmen gilt eine Ausnahme: In den ersten 4 Jahren nach Gründung sind Befristungen ohne Sachgrund für bis zu 4 Jahre möglich.
Kündigung und Kündigungsschutz
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von über 6 Monaten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 4 Wochen und 7 Monaten (§ 622 BGB). Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nur bei erheblichen Pflichtverletzungen möglich. Arbeitnehmer sollten einer Kündigung stets innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage begegnen, wenn sie diese für unwirksam halten.