SOCIAL-MEDIA-MANAGEMENT-VERTRAG
gemäß §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) i. V. m. §§ 305 ff. BGB
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
AUFTRAGGEBER: _______________
_______________
(nachfolgend „Auftraggeber")
SOCIAL-MEDIA-MANAGER: _______________
_______________
(nachfolgend „Manager")
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
PRÄAMBEL
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Präsenz in sozialen Netzwerken durch einen spezialisierten Manager professionell betreuen zu lassen. Der Manager verfügt über die erforderliche Fachkompetenz im Bereich Social-Media-Marketing und erklärt sich bereit, die nachstehend beschriebenen Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer zu erbringen. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis.
(1) Der Manager übernimmt die strategische und operative Betreuung folgender Social-Media-Kanäle des Auftraggebers: _______________.
(2) Die geschuldeten Leistungen umfassen im Einzelnen: _______________.
(3) Der Manager erbringt seine Leistungen zeitlich und örtlich selbstständig. Er unterliegt keiner Weisungsbindung hinsichtlich der konkreten Ausführungsmodalitäten, hat jedoch die strategischen Vorgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Beauftragung und Vergütungsabrede.
§ 2
VERTRAGSBEGINN UND LAUFZEIT
(1) Der Vertrag beginnt am _______________ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB analog) bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Ausspruch einer Abmahnung in der Regel entbehrlich.
(1) Der Auftraggeber zahlt dem Manager eine monatliche Pauschvergütung in Höhe von _______________ EUR (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Manager umsatzsteuerpflichtig ist), jeweils fällig und zahlbar bis zum 1. des laufenden Monats.
(2) Der Manager stellt monatlich eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Bei Verzug des Auftraggebers sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geschuldet.
(3) Zusätzliche Auslagen (z. B. Werbebudgets, Stockmaterial) werden nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber erstattet und sind gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Alle im Rahmen dieses Vertrags vom Manager erstellten Inhalte (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG).
(2) Der Manager räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Vergütungszahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Plattformen und Zwecke ein. Das Urheberrecht verbleibt beim Manager; eine Weiterverwertung durch den Auftraggeber in anderen Medien bedarf gesonderter Absprache.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Manager die erforderlichen Markenmaterialien, Logos und Bildrechte in verwendbarer Qualität zur Verfügung und haftet für die Zulässigkeit der Bereitstellung.
§ 5
ZUGANGSDATEN UND DATENSCHUTZ
(1) Der Auftraggeber stellt dem Manager die zur Leistungserbringung notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung. Der Manager sichert zu, diese ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Der Manager verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen über den Auftraggeber, dessen Kunden und Geschäftsvorgänge streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Nach Vertragsende sind alle Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und dem Manager der Zugang zu entziehen. Der Manager ist verpflichtet, alle kundenbezogenen Daten zu löschen.
(1) Der Manager haftet für Schäden, die durch seine schuldhafte Pflichtverletzung entstehen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Für Schäden, die durch Fehlinformationen oder unvollständige Briefings des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Manager keine Haftung.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Auftraggeber Social-Media-Manager
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift / Stempel) (Unterschrift Manager)