━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
VERMIETER: _______________
_______________
(nachfolgend „Vermieter")
MIETER: _______________
_______________
(nachfolgend „Mieter")
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
PRÄAMBEL
Der Vermieter ist Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter der nachstehend bezeichneten Gewerberäumlichkeiten. Der Mieter beabsichtigt, diese Flächen zum Betrieb seines gewerblichen Unternehmens zu nutzen. Die Parteien schließen den vorliegenden Gewerbemietvertrag ab, für den – mangels Verbraucherschutzstatus des Mieters – die §§ 578 f. BGB Anwendung finden.
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter die _______________
_______________
mit einer Nutzfläche von ca. _______________ m².
(2) Die Nutzfläche versteht sich als Nettomietfläche gemäß gif-Richtlinie (MF-G). Etwaige Abweichungen von bis zu 3 % gelten als vertragsgemäß und berechtigen nicht zur Mietminderung.
(3) Die vereinbarte Nutzungsart ist _______________. Eine Änderung der Nutzungsart bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2
MIETDAUER UND VERLÄNGERUNG
(1) Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und wird für eine Festlaufzeit von _______________ Jahr(en) abgeschlossen.
(2) Kündigt keine der Parteien das Mietverhältnis schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Festlaufzeit, verlängert es sich automatisch um jeweils 12 Monate.
(3) Nach Ablauf der Festlaufzeit oder Verlängerungsperioden kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden (§ 580a Abs. 2 BGB).
§ 3
MIETZINS UND NEBENKOSTEN
(1) Die monatliche Nettokaltmiete beträgt EUR _______________ zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Zusätzlich sind monatliche Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von EUR _______________ zu leisten. Über die tatsächlich anfallenden Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV wird jährlich abgerechnet.
(3) Miete und Betriebskosten sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, auf das vom Vermieter bezeichnete Konto zu überweisen.
(1) Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR _______________, entsprechend _______________.
(2) Die Kaution kann als Barkaution, Bankbürgschaft oder Depot geleistet werden. Bei Vertragsende wird sie nach vollständiger Übergabe der Mietsache und Prüfung etwaiger Gegenforderungen zurückgegeben.
§ 5
INSTANDHALTUNG UND UMBAUMASSNAHMEN
(1) Der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand verpflichtet (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Reparaturen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, trägt der Vermieter.
(2) Der Mieter übernimmt Schönheits- und Instandhaltungsmaßnahmen für durch ihn verursachte Beschädigungen sowie keine weitergehenden Renovierungspflichten.
(3) Bauliche Veränderungen, Einbauten und Umbaumaßnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter auf Verlangen den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen.
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Vermieter Mieter
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Vermieter) (Unterschrift Mieter)