Darlehensvertrag — kostenlose Vorlage
Privater Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen — mit oder ohne Zinsen.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Muss ein Darlehensvertrag schriftlich sein?
Nein, Privatdarlehen sind grundsätzlich auch mündlich gültig. Für Beweiszwecke und zur Vermeidung von Streitigkeiten ist ein schriftlicher Vertrag mit Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsplan jedoch unbedingt empfohlen.
Müssen auf private Darlehen Zinsen erhoben werden?
Nein, ein zinsloses Darlehen ist möglich. Bei Darlehen innerhalb der Familie sollte jedoch geprüft werden, ob schenkungsteuerrechtliche Aspekte zu beachten sind.
Was passiert, wenn der Darlehensnehmer nicht zurückzahlt?
Mit einem schriftlichen Darlehensvertrag hast du einen Vollstreckungstitel, wenn du gerichtlich vorgehst. Ein notariell beurkundeter Vertrag ermöglicht sogar die sofortige Zwangsvollstreckung ohne vorherige Klage.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Privatdarlehen rechtssicher gestalten (§§ 488 ff. BGB)
Ein Privatdarlehen zwischen Freunden oder Familienmitgliedern ist auch mündlich wirksam — aber ein schriftlicher Vertrag ist unerlässlich, wenn man im Streitfall etwas beweisen will. Der Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB regelt mindestens: Darlehensgeber und -nehmer, den Darlehensbetrag, den Zinssatz (oder explizit „zinslos"), die Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten. Fehlt eine Rückzahlungsregelung, ist das Darlehen grundsätzlich jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündbar (§ 488 Abs. 3 BGB).
Zinsloses Darlehen: Schenkungsteuer vermeiden
Bei zinslosen Darlehen — insbesondere innerhalb der Familie — droht eine steuerliche Falle: Das Finanzamt kann den Zinsvorteil (üblicherweise 5,5% p.a. als Schenkung) betrachten und Schenkungsteuer fordern. Um das zu vermeiden: Das Darlehen ausdrücklich als „zinslos" im Vertrag bezeichnen, tatsächlich regelmäßige Rückzahlungen leisten, und den Darlehensbetrag innerhalb der Schenkungsfreigrenzen halten (z.B. 400.000 € zwischen Eltern und Kind alle 10 Jahre). Bei größeren Beträgen empfiehlt sich steuerliche Beratung.
Rückzahlungsmodalitäten festlegen
Undeutliche Rückzahlungsregelungen sind die häufigste Streitursache bei Privatdarlehen. Legen Sie fest: Ob der gesamte Betrag auf einmal zurückgezahlt wird (Tilgung am Laufzeitende) oder in monatlichen Raten, welchen Betrag, an welchem Tag des Monats, auf welches Konto. Bei Ratenzahlung empfiehlt sich, den Zahlungsplan als Tabelle dem Vertrag beizufügen. Klären Sie auch: Was passiert, wenn der Darlehensnehmer eine Rate nicht zahlen kann? Stundungsvereinbarungen oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung sollten für den Verzugsfall geregelt sein.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Zahlt der Darlehensnehmer eine Rate nicht, gerät er automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug (§ 286 BGB). Ab diesem Moment schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Mit einem schriftlichen Darlehensvertrag haben Sie im Streitfall einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel, sobald ein Gericht die Forderung bestätigt. Noch besser: Ein notariell beurkundeter Darlehensvertrag mit Vollstreckungsunterwerfung ermöglicht die sofortige Zwangsvollstreckung ohne vorherige Klage — sinnvoll bei größeren Beträgen.